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   BSG, 07.03.2000 - B 2 U 249/99 B   

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https://dejure.org/2000,8868
BSG, 07.03.2000 - B 2 U 249/99 B (https://dejure.org/2000,8868)
BSG, Entscheidung vom 07.03.2000 - B 2 U 249/99 B (https://dejure.org/2000,8868)
BSG, Entscheidung vom 07. März 2000 - B 2 U 249/99 B (https://dejure.org/2000,8868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision wegen Fehlens von Revisionsgründen - Klärungsbedürftigkeit, grundsätzliche Bedeutung oder Divergenz - Wegfall des Unfallversicherungsschutzes auf Grund einer selbstgeschaffenen Gefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Arbeitsunfall bei selbstgeschaffener Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 07.03.2000 - B 2 U 249/99 B
    Der Senat hat bereits entschieden, daß der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit der Unfallversicherungsschutz auf dem begonnenen und nach § 550 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (bzw nunmehr § 8 Abs. 2 Nr. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) geschützten Heimweg erhalten bleibt, wenn die Handlungstendenz des Versicherten nach einer Unterbrechung des Weges weiterhin auf das Erreichen des Zieles (regelmäßig die Wohnung) gerichtet ist, also nicht durch eine andere Handlungstendenz - etwa die der Umkehr - ersetzt wurde (stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 07.03.2000 - B 2 U 249/99 B
    Diesen Zulassungsgrund (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) hat sie jedoch nicht schlüssig dargetan, denn sie hat die grundsätzliche Bedeutung nicht aufgezeigt (vgl § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG): Entsprechend den Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (vgl Krasney/Udsching, aaO, RdNrn 56 ff) ist zunächst darzulegen, welcher konkreten abstrakten Rechtsfrage in dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

    Auszug aus BSG, 07.03.2000 - B 2 U 249/99 B
    Dies ist vielmehr nur ausnahmsweise dann der Fall, wenn ein Beschäftigter sich derart sorglos und unvernünftig verhält, daß für den Eintritt des Arbeitsunfalls nicht mehr die versicherte Tätigkeit, sondern die selbstgeschaffene Gefahr als die rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen ist (vgl BSGE 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2004 - L 7 U 2404/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - selbstgeschaffene

    "Selbst geschaffene Gefahr" im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung bedeutet, dass ein Beschäftigter sich derart sorglos und unvernünftig verhält, dass für den Eintritt des Arbeitsunfalles nicht mehr die versicherte Tätigkeit, sondern die selbst geschaffene Gefahr als die rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen ist (vgl. BSG vom 05.08.1976 - 2 RU 231/74 - BSGE 42, 129, 133; BSG vom 07.03.2000 - B 2 U 249/99 B - HVBG-Info 2000, 2058-2060).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2003 - L 7 U 5003/01

    Gewährung von Leistungen aus Anlass eines Unfalls; Definition Arbeitsunfälle;

    Der Versicherungsschutz entfällt wegen einer selbstgeschaffenen Gefahr nur dann, wenn der Versicherte sich derart sorglos und unvernünftig verhält, dass für den Eintritt des Arbeitsunfalles nicht mehr die versicherte Tätigkeit, sondern die selbstgeschaffene Gefahr als die rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen ist (vgl. BSGE 42, 129, 133; BSG vom 7.3.2000 - B 2 U 249/99 B mwN).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - L 8 U 120/04

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dienstreise - gemischte

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Beschluss vom 7. März 2000 - B 2 U 249/99 B - (HVBG-Info 2000, 2058 - 2060) im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ausgeführt, es gebe einen Rechtssatz des Inhalts, dass der Versicherungsschutz entfalle, wenn der Versicherte sich bewusst einer höheren Gefahr aussetze und dadurch zu Schaden komme, nicht; auch leichtsinniges unbedachtes Verhalten beseitige den bestehenden inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2005 - L 6 U 2348/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Allerdings entfällt der Versicherungsschutz nur dann wegen einer sog. selbstgeschaffenen Gefahr, wenn der Versicherte sich derart sorglos und unvernünftig verhält, dass für den Eintritt des Arbeitsunfalles nicht mehr die versicherte Tätigkeit, sondern die selbstgeschaffene Gefahr als die rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen ist (vgl. BSGE 42, 129, 133; BSG vom 7.3.2000 - B 2 U 249/99 B mwN).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - L 8 SO 176/05

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen

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